Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. PHOENIX GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen unseren Geschäftspartnern und uns für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote. Die Käufer erkennen die nachstehenden Geschäftsbedingungen beim Kauf und der Besichtigung unserer Ware an.

Unsere Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Geschäftspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Geschäftspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Für Unfälle während der Besichtigung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. Alle Besucher des Verkaufs haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer. Bei der Abholung sind die Anweisungen unserer Mitarbeiter maßgebend.

§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand

Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet haben.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Geschäftspartner innerhalb der Geschäftsbeziehung getroffen werden, sind in dem Vertrag selbst, diesen Bedingungen und unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.

Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise ab Standort undemontiert und unverladen, ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage, sonstige Nebenkosten und am Liefertag geltende Umsatzsteuer. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar, per EC-Cash, durch bankbestätigten Verrechnungsscheck oder durch Überweisung auf eines unserer Konten nach Verkauf an uns erfolgen.

Die Annahme von Schecks liegt im Ermessen des Verkäufers.

Die Entrichtung der Mehrwertsteuer entfällt für Geschäftspartner aus EG-Mitgliedstaaten, sofern diese ihre Umsatzsteuer-Ident-Nummer amtlich beglaubigt nachweisen. Sonstige ausländische Geschäftspartner haben den Mehrwertsteuerbetrag in voller Höhe als Kaution in bar und in Euro zu hinterlegen. Dieser Betrag wird umgehend erstattet, sobald der vom Finanzamt akzeptierte Durchschlag der Ausfuhrerklärung vom Zoll abgestempelt zugeht.

Für das Ausfüllen von Ausfuhrerklärungen berechnen wir 75 Euro zzgl. MwSt.

Gegen unsere Ansprüche kann der Geschäftspartner nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn der Gegenanspruch des Geschäftspartners rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Geschäftspartner über, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Verschlechterung durch beispielsweise Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Geschäftspartner übergehen. Dies trifft auch und insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift - auf den Käufer über.

Es gilt als grundsätzlich vereinbart, dass sämtliche über uns erworbene Gegenstände (nachfolgend auch Ware genannt) vom Geschäftspartner am Standort abzuholen sind. Wünscht der Geschäftspartner den Versand der gekauften Gegenstände, so geschieht dies auf seine Kosten. Erst wenn der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten bei uns eingegangen ist, erfolgt der vereinbarte Versand der Ware. Der Geschäftspartner trägt zudem auch das Transportrisiko ab dem vereinbarten Ort der Abholung. Bei zulässiger Lieferung durch eigene Fahrzeuge und Angestellte von uns wird die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch uns und unsere Erfüllungsgehilfen beschränkt.

Bei Abholung der Ware durch andere Personen als die des Geschäftspartners, ist uns eine Abholvollmacht des Geschäftspartners vorzuweisen. Ferner hat sich der/die Abholende durch Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses auszuweisen.

§ 5 Verzug und Unmöglichkeit

Befindet sich der Geschäftspartner mit einer Zahlung in Verzug, können wir unbeschadet weitergehende Ansprüche Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für offene Kontokorrentforderungen verlangen.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gekauften Gegenstände spätestens innerhalb einer Woche nach Abschluss des Kaufvertrages abzuholen, wenn nicht Versand oder eine anderweitige, schriftlich vereinbarte Regelung getroffen worden ist. Für eine verspätete Abholung können Gebühren von bis zu 25 Euro pro Tag erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug bzw. An-/Abnahmeverzug des Geschäftspartners sind wir berechtigt, die Sache auf Kosten und Gefahr des Geschäftspartners, bei uns oder Dritten einzulagern. Etwaige notwendige Kosten für Versicherung gehen ebenfalls zu Lasten des Geschäftspartners. Dem Geschäftspartner bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass Kosten nicht - oder nicht in dieser Höhe angefallen sind.

Herausgabetermine sind mit uns abzustimmen.

Zahlt der Geschäftspartner nicht zum angegebenen Termin oder erfolgt innerhalb einer Woche nach Kaufvertragsabschluss oder zum vereinbarten Termin keine Abholung, so sind wir berechtigt, den Geschäftspartner mit einer Frist von einer weiteren Woche zur Zahlung/Abholung aufzufordern. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, sofern ein fester Termin zur Zahlung/Abholung bestimmt wurde. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist oder des vereinbarten Termins sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Wir sind in diesem Fall befugt, das Objekt freihändig zu verkaufen. Ein evtl. anfallender Mindererlös und die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Im Übrigen bestehen keine Ansprüche des Geschäftspartners auf etwaig erzielten Mehrerlös.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum all unserer verkauften Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung durch den Geschäftspartner einschließlich aller Nebenforderungen vor, bei Bezahlung durch Scheck bis zum Zeitpunkt, in dem wir über den Betrag verfügen können, bleibt die Ware unser Eigentum (§ 449 I BGB).

Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Geschäftspartner bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren nicht den Eigentumsvorbehalt. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. Alle Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer werden hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hiermit an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Geschäftspartner hat all die in unserem Eigentum bleibenden Gegenstände unentgeltlich und mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Absätzen dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Geschäftspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 7 Gewährleistung

Bei den von uns angebotenen Waren handelt es sich überwiegend um gebrauchte Artikel. Technische Daten, Kilometerstände (Laufleistung, Fahrzeuge), Betriebsstunden, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Die Ware wird verkauft wie besichtigt und geprüft. Sie wird, sofern der Geschäftspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Gewerbetreibender ist, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit wir nicht eine Garantie oder Erklärung abgeben. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei Neuware gilt:

a. Offensichtliche Mängel, d.h. Rechts- oder Sachmängel, Zuviel-, Zuwenig- oder Falschlieferung sowie das Fehlen einer unter Umständen von uns garantierten Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung (Mängel), sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware, nicht offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen, schriftlich geltend zu machen.
b. Werden Mängel oder sonstige Beanstandungen nicht innerhalb einer Frist gemäß vorstehendem Absatz geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Mangels nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung vor, sofern der Geschäftspartner nachweist, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Geschäftspartner ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Bei gebrauchten Kaufgegenständen gilt Abs.1.
c. Wir übernehmen keine Gewährleistung bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie für Schäden, die insbesondere aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Geschäftspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, wobei wir nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Sitz in Buch.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist in Memmingen, sofern der Geschäftspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, am Sitz des Geschäftspartners zu klagen.

Vertragssprache ist deutsch. Dies gilt auch für sämtliche Produktbeschreibungen, Prospekte, Angebote und Auftragsbestätigungen. Soweit wir Übersetzungen verwenden, ist ausschließlich die der Übersetzung zugrunde liegende deutsche Fassung maßgeblich. Eine Haftung für Missverständnisse aus Übersetzungen wird nicht übernommen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.